Patienten, die bettlägerig, pflegebedürftig oder gehbehindert sind und nicht mehr selbst in die Praxis kommen können, haben die Möglichkeit, sich von einem Zahnarzt zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung behandeln zu lassen. Dabei kann der Arzt Kontrolluntersuchungen durchführen, akute Schmerzen behandeln sowie kleine Reparaturen am Zahnersatz vornehmen. Größere Behandlungen oder Eingriffe am Zahn sind jedoch unter diesen Umständen nicht möglich. Ob ein Anspruch auf einen Hausbesuch durch den Zahnarzt besteht und ob die Kosten dafür von der Krankenversicherung übernommen werden, sollte im Vorfeld unbedingt abgeklärt werden.
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